Rat ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Grundamtsbezeichnung Rat darf nur mit einem Zusatz verliehen werden. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsrat und wird grundsätzlich in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt.[1]
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